Staatliche Registrierung

Sie vertreiben oder importieren Waren, die

  • den hygienischen und epidemiologischen Normen unterliegen, dann benötigen Sie die entsprechende Bescheinigung, sogenannte Hygienische Zertifikate
  • Verschlüsselungsinstrumente (kryptografische Instrumente) enthalten und dann die Notifikation des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation -FSB-Notifikation benötigen
  • Ob Ihre Produkte unter diese Anforderung fallen, analysieren wir gerne für Sie bei EAC Certification Experts.

    Hygiene, Sanitär, SGR

    Sie vertreiben oder importieren Waren die den hygienischen und epidemiologischen Normen unterliegen, dann benötigen Sie die entsprechende Bescheinigung, sogenannte Hygienische Zertifikate. Ob Ihre Ware diesen Anforderung unterliegt können wir von EAC Certification Experts gerne für Sie analysieren. Das Hygienezertifikat gilt für einen Warentyp. Es können aber auch Kombinationen von Produkten in Abhängigkeit von der Anwendung und Zusammensetzung in einer SGR erfasst werden. Ab 2019 darf nur eine in der Zollunion ansässige juristische Person als Antragsteller fungieren. Früher durfte der Hersteller selbst als Antragsteller auftreten. Folgende Dokumente sind obligatorisch vorzulegen:
    1. Antrag
    2. Sicherheitsdatenblätter in Russisch
    3. Handbuch in Russisch
    4. Informationen zu Inhaltsstoffen und Substanzen in Russisch
    5. Etiketten oder Typenschilder in Russisch
    6. ISO Zertifikat
    7. Proben oder Muster nach Aufforderung
    Die Gültigkeit der SGR ist zeitlich nicht begrenzt, sofern die zugelassene Ware immer in der selben Ausführung hergestellt wird.

    FSB Notifikation

    Diese Zulassung ist eine weitere Anforderung der staatlichen Regulierung für Produkte mit kryptografischen Funktionen. Neben der bekannten notwendigen EAC TR ZU Zulassungen gehört die FSB Notifikation zu den verpflichtenden Zulassungsdokumenten bei dem Import. Produkte, die diese verpflichtende Zulassung benötigen werden im Beschluss der EAC Kommission vom 21.04.2015 No.30 aufgezählt. Dazu gehören unter anderem:
    • Mobile Endgeräte
    • Kabellose Peripheriegeräte (Mäuse, Tastaturen)
    • Speicherkarten und -chips
    • Server
    • PC’s/Notebooks
    • Uvm.
    Selbst wenn keine kryptografischen Produkte in Ihren Hauptprodukten verbaut sind, diese aber anhand der Warentarifnummer (Zolltarifnummer) zu den oben erwähnten Produkten gehören können, kann es beim Import durch den Zollbeamten in Russland entsprechende Rückfragen geben. Um Standzeiten zu vermeiden und Komplikationen im Vorfeld auszuschließen, helfen wir Ihnen gerne bei diesem Thema.