Fernanalyse des Produktionsstatus und Probenahme

  • Online-Auditierung und Musterentnahme.

Aufgrund der globalen Pandemie im Jahr 2020/2021 dürfen mittlerweile einige Schritte der Zertifizierung (Auditierung und Musterentnahme) nun auch online erfolgen. Die notwendige jährliche Inspektionskontrolle für die Verlängerung der Gültigkeit eines EAC Zertifikats darf bis zu einem halben Jahr verschoben werden. 

Viele Hersteller haben jedoch eine negative Einstellung zum Remote-Verfahren, da im Gegensatz zur Inspektion durch einen Experten vor Ort, eine Videoaufzeichnung der zu inspizierenden Produktion notwendig ist. 

  • Chronologie der Ereignisse 

Am 14. Mai 2020 veröffentlichte die FSA(Росаккредитация) erweiterte Empfehlungen für die Online-Auditierung und Musterentnahme. Diese Empfehlungen waren bis Ende 2020 in Kraft. 

Am 24. Dezember 2020 wurde dann bekannt, dass der EWG-Rat darauf aufbauend bereits eurasische Empfehlungen entwickelt hat, die das ganze Jahr 2021 hindurch gültig sein werden. 

Diese eurasischen Empfehlungen wurden im ECE-Ratsbeschluss Nr. 127 vom 23. Dezember 2020 "zur Änderung des ECE-Ratsbeschlusses Nr. 44 vom 18. April 2018" festgelegt, der am 10. Januar 2021 in Kraft trat und für 12 Monate gültig ist. 

Wie der Name schon sagt, ändert der Beschluss Nr. 127 den Beschluss Nr. 44 zur Beschreibung der Muster-Konformitätsbewertungssysteme in der EAEU. 

  • Wichtige Nuancen 

Erstens: nicht alle Unternehmen als auch Zertifizierungsstellen stimmen bereitwillig dem Remote-Format zu, weil einige gesetzliche Mindestanforderung nicht erfüllt werden können oder interne Regularien dieses Vorgehen nicht genehmigen. 

Zweitens: Die Inspektionskontrolle wird verschoben, nicht aufgehoben und eine Verschiebung ist nur einmalig zulässig. 

Unsere Empfehlung wäre, die Inspektionskontrolle trotz 6 monatiger Verlängerungsfrist doch frühzeitig zu erledigen. Anderenfalls kann es passieren, dass die Experten der Zertifizierungsstellen mit Arbeitsbelastung überfordert sind und die Prüfung nicht rechtzeitig (oder nur mit Verstößen) durchführen können. Dies kann zur Annullierung des Zertifikats führen 

  • Fazit 

Der ECE-Ratsbeschluss Nr. 127 vom 23. Dezember 2020, welcher bis Ende 2021 das Verfahren der Auditierung und der Musterentnahme im Online-Format, so wie die Verschiebung der Inspektionskontrolle genehmigt, muss in jedem individuellen Fall, gemäß den Möglichkeiten des Herstellers analysiert und entsprechend vorgenommen werden. Gerne berät Sie das EAC Team zu einem effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Vorgehen bei der EAC Zertifizierung Ihrer Anlage