Abnahmeprotokoll

Der Konformitätsnachweis - vor allem für Druckgeräte - in Form einer EAC Deklaration oder eines EAC Zertifikats, muss auf Basis einer von der Zollunion bzw. Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegten Dokumentenliste erfolgen. Dies bedeutet, bevor die EAC-Zertifikate und Deklarationen erstellt und im Register eingetragen werden können, müssen die dazu notwendigen Unterlagen zunächst, unter anderem ein technischer Pass nach Gost-Norm erstellt werden. Die Form des technischen Passes setzt voraus, dass Daten des Abnahmeprotokolls in diesen übernommen werden. Das Abnahmeprotokoll wird mit dem Begehungsdatum versehen und von den beteiligten Vertragspartnern und dem Vertreter der Zertifizierungsstelle unterschrieben. Die Abnahme kann dabei sowohl beim Betreiber- also Ihrem Endkunden, als auch beim Hersteller durchgeführt werden. Dabei wird in gewohnter Weise die Abnahme protokolliert und ein entsprechendes Abnahmeprotokoll erstellt. Da die Abnahme in der Regel nach der Auslieferung erfolgt und das EAC Zertifikat/Deklaration bereits bei der Verzollung benötigt wird, ist ein anschließender Nachtrag der notwendigen Daten aus dem Abnahmeprotokoll in den technischen Pass möglich. Neben der notwendigen Information für den technischen Pass und somit einen unentbehrlichen Teil des Prozesses der EAC Zertifizierung/Deklarierung, hat das Abnahmeprotokoll auch die Funktion, die Grundlage und Fristen der Garantien und Verjährung zu bestimmen.