Montageanleitung
Bei Lieferung vorgefertigter Teile und für ihre Konformitätsbewertung nach TR ZU bzw. TR EAWU (Technischen Reglements der Zollunion bzw. Technischen Reglements der Eurasischen Wirtschaftsunion) wird die Vorlage der Montageanleitung gefordert. Die Montageanleitung muss in der Landessprache des EAWU-Mitgliedstaates sein, so zum Beispiel in Russisch, wenn das Produkt in die Russische Föderation geliefert oder dort zertifiziert werden soll. Die Montageanleitung ist zwar erst bei Endmontage, Einbau bzw. Aufstellung oder Befestigung am Einsatzort erforderlich aber sie enthält auch Hinweise auf Funktionsweise und Betriebssicherheit, die im Rahmen der Konformitätsbewertung eine Rolle spielen. Damit gehört die Montageanleitung ggf. in Russisch neben den Bedienungs-, Betriebs- und Wartungsanleitungen zur obligatorischen technischen Dokumentation im Rahmen der EAC-Zertifizierung. Zur Erstellung der EAC Konformitätsnachweise ist eine Vorlage in Deutsch oder Englisch ausreichend.