Typenschild

Die Kennzeichnung der Maschinen und Anlagen dient vorrangig als Identifikationsmerkmal zur Wahrung von Garantiezeiten, Sicherheit und Produktschutz. Ebenfalls gewährleistet das Typenschild an der Anlage auch schlicht Eindeutigkeit, da diese unter Umständen bei einer Beschreibung einer Serie nicht zwingend spezifisch sein muss und sich auch territorial nicht unmittelbar an der Anlage befindet.

Gesetzliche Lage

Wegen dieser immensen Bedeutung des Typenschildes gibt es Vorgaben seitens der Gesetzgebung der EAWU, wie dieses zu gestalten ist. Die Vorgaben sind in der GOST 12971-67 definiert. Die GOST beschreibt unter anderem welche Informationen auf dem Typenschild enthalten sein müssen und welche Verhältnisse die Abmessungen haben sollten.

Diese Vorgaben sind ebenfalls ansatzweise auch in den jeweiligen TR ZU Regularien aufgeführt.

Unterschiede innerhalb der Vorgaben an das Typenschild

Diese Vorgaben variieren innerhalb der TR ZU Regularien je nach Art der Anlage. Bei Ex- geschützten Maschinen muss z.B. unter anderen die TR ZU 012 Zertifikatsnummer aufgeführt werden. Bei Steuerschränken ist die Schutzklasse eine obligatorische Information auf dem Typenschild. Druckgeräte müssen den Designdruck aufweisen. Die Gemeinsamkeit, die alle Bereiche der EAC Zulassungspflichtigen Produkte umfasst bleibt die EAC Kennzeichnung.

Unterstützung durch EAC Experts bei der Erstellung des genormten Typenschildes

Auch in dem Punkt Erstellen des Typenschilder bieten wir Ihnen Lösungen durch unser jahrelanges Know- How und Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Wir pflegen Ihre Daten im benötigten Umfang und Form in eine normenkonforme Vorlage ein und übergeben Ihnen diese in einem für die Ausstellung des Typenschilds fertigen Format (z.B. DWG)