Zusammensetzung/Etikettierung

Um ein Lebensmittel nach Russland oder in die EAWU einführen zu können, muss es entsprechend dem technischen Regelwerk der EAWU bzw. Zollunion geprüft und die Konformität zu diesem nachgewiesen werden. Für die erforderliche EAC-Zertifizierung oder Deklarierung müssen diverse Informationen vom Hersteller vorgelegt werden. Hierzu zählt auch die Angabe zur Zusammensetzung bzw. das Etikett des Produkts. Es ist erforderlich, dass ein Etikett in Russisch bzw. in Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaates der Zollunion bzw. der EAWU auf dem Produkt angebracht ist. Bei der Kontrolle wird überprüft, ob keine schädlichen Inhaltsstoffe verwendet worden sind und die Mengenvorgaben nicht die in dem technischen Regelwerk festgelegten Grenzen überschreiten. In einigen Fällen reicht eine Überprüfung der Inhaltsstoffe aus, um eine EAC Zertifikat oder Deklaration zu erhalten. Teilweise muss das Produkt auch zusätzlich in das russische, akkreditierte Labor zur Prüfung als Muster eingeschickt werden.