TR ZU 032/2013 (2014/68/EU)

Das technische Regelwerk TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten legt einheitliche verbindliche Sicherheitsanforderungen für Geräte fest, die unter übermäßigem Druck stehen, zuerst in den Verkehr gebracht werden und für den Einsatz im Gebiet der EAWU bestimmt sind, um den freien Verkehr von Geräten zu gewährleisten. Das technische Regelwerk TR ZU 032/2013 ist am 02.07.2013 in Kraft getretten.

Anwendungsbereich von TR ZU 032/2013

Das technische Regelwerk TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten" ist für Geräte mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,05 MPa und einer Nennweite von mehr als 25 DN anwendbar.


Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 032/2011 unterliegen

  • Behälter für Flüssigkeiten und Gase mit einem Druck über 0,05 MPa;
  • Kessel zur Erzeugung von Warmwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 Grad Celsius oder Dampf mit einem Überdruck von mehr als 0,05 MPa sowie Behälter mit Feuerheizung.
  • Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,05 MPa und einem Nenndurchmesser von mehr als 25, ausgelegt für Gase, Dämpfe und Flüssigkeiten;
  • Elemente der Ausrüstung (Montageeinheiten) und Komponenten dazu, die zum Aufsetzen auf die Ausrüstung bestimmt sind und der Einwirkung von Druck standhalten;
  • Ventile für Flüssigkeiten und Gase mit einem Nenndurchmesser (DN) von mehr als 25 und einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,05 MPa;
  • Anzeige- und Sicherheitseinrichtungen;
  • Barocke Kammern (außer einsitzige Arztkammern);
  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion.

Das Verfahren der Bewertung

Druckgeräte 3. und 4. Kategorie (sehe Anhang 1 der TR ZU 032/2013) unterliegen der EAC- Zertifizierung . Druckgeräte 1. und 2. Kategorie (sehe Anhang 1 der TR ZU 032/2013) unterliegen der EAC- Deklarierung.

Sie möchten gerne ein Druckgerät eigenständig nach EAC TR ZU 032/2013 klassifizieren und dann noch zusätzlich den Prüfumfang für das Druckgerät bestimmen, dann empfehlen wir Ihnen unseren eigens für Sie erstellten Rechner zu nutzen. Damit können Sie zielgenau eigenständig die Vorprüfung vornehmen und sollten Sie Zweifel an der Korrektheit haben, dann erwarten wir gerne Ihren Anruf.

Begleitunterlagen

Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Zollunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:

  1. Zolltarifnummer
  2. Betriebs-, Wartungs-/Montageanleitung
  3. Technischer Pass
  4. Sicherheitsbegründung
  5. Bedienungsanleitung
  6. Technische Zeichnungen
  7. Technisches Datenblatt
  8. Prüfprotokolle, Prüfzeugnisse
  9. Festigkeitsberechnung
  10. Materialzeugnisse
  11. Schweissnachweise
  12. Typenschild
  13. Kopie des Zertifikates des Qualitätsmanagementsystems

EAC Kennzeichnung

Die Produkte, die nach TR ZU 032/2013 deklariert/zertifiziert wurden, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden.