TR ZU 010/2011 (2006/42/EG)

Das technische Regelwerk TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen wurde entwickelt, um im gemeinsamen Zollgebiet der EAWU einheitliche Anforderungen an Maschinen und (oder) Anlagen für die Entwicklung (Konstruktion), Herstellung, Installation, Betrieb, Lagerung, Transport, Verkauf und Entsorgung festzulegen und den freien Verkehr von Maschinen und (oder) Anlagen zu gewährleisten, die im gemeinsamen Zollgebiet der EAWU in den Verkehr gebracht werden.

Das technische Regelwerk TR ZU 010/2011 ist am 15 Februar 2013 in Kraft getretten.

Anwendungsbereich von TR ZU 010/2011

Die technische Vorschrift TR ZU 010/2011 gilt für Maschinen und Anlagen. Die Anforderungen des Reglaments gelten auch für Maschinen und (oder) Anlagen, die in der Liste der Deklarationen enthalten sind und in gefährlichen Produktionswerke verwendet werden.


Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 010/2011 unterliegen

  • Holzverarbeitungsgeräte für den Haushalt
  • Off-Road-Fahrzeuge, Motorschlitten und deren Anhänger
  • Werkstattausrüstung
  • Landwirtschaftliche Maschinen
  • Kleine Gartenbau- und Forstwirtschaftsgeräte
  • Maschinen für Vieh-, Geflügelhaltung und Futterproduktion
  • Mechanisierte Werkzeuge
  • Forstmaschinen
  • Ausrüstung für Handel und Gastronomie
  • Ausrüstung für den Bergbau und Bergbautransport
  • Bergwerk Transportmaschinen
  • Bohranlagen
  • Ausrüstung für Belüftung von Bergwerken
  • Fördermaschinen, Hebeausrüstung

Der EAC Deklarierung nach TR ZU 010/2011 unterliegen

  • Turbinen und Gasturbien
  • Belüftungsmaschinen
  • Brechanlagen
  • Dieselgeneratoren
  • Lademaschinen
  • Förderbänder
  • Elektrische Flaschenzüge
  • Industriefahrzeuge ohne Schienen
  • Kryogenausrüstung, Kompressoren, Kühlgeräte, Autogen, Gasbehandlung
  • Gasbetriebene Ausrüstung für Metallbearbeitung und Beschichtung
  • Gasreinigungsanlagen und Staubfilter
  • Ölförderung- und Ölexplorationsausrüstung
  • Lackierausrüstung
  • Ausrüstung für flüssiges Ammoniak
  • Ausrüstung für die Aufbereitung und Reinigung von Trinkwasser
  • Metallbearbeitungsmaschinen
  • Holzbearbeitungsmaschinen außer entsprechende Maschinen für den Haushalt
  • Schweißausrüstung und Ausrüstung für die gasthermische Bearbeitung
  • Industrie-Traktoren
  • Gabelstapler
  • Fahrräder
  • Erdbewegungsmaschinen
  • Baumaschinen und Geräte
  • Ausrüstung für die Baustoffindustrie
  • Industrielle Wäschereimaschinen
  • Maschinen und Anlagen für öffentliche Versorgungssektor
  • Industrieventilatoren
  • Industrie-Klimaanlagen
  • Lufterhitzer und Luftkühler
  • Druckmaschinen
  • Heizkessel betrieben mit flüssigen und festen Brennstoffen
  • Warmwasserbereiter und Heizungsanlagen betrieben mit flüssigen und festen
  • Brennstoffen
  • Industriearmaturen
  • Schlosserwerkzeug
  • Fräsen-, Sägen- und Schleifwerkzeuge
  • Ausrüstung für die Leichtindustrie: Textil-, Chemie- , Lebensmittel
  • Zellstoff- und Papierindustrie

Das Verfahren der Bewertung

Ein Konformitätsnachweis des Technischen Regelwerks TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen erfolgt in der Form der EAC Deklarierung oder Zertifizierung erfolgt auf Basis der technischen Dokumentation des Herstellers und wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt.

Begleitunterlagen

Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Zollunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
  1. Zolltarifnummer
  2. Betriebs-, Wartungs-/Montageanleitung
  3. Produktbezeichnung
  4. Technischer Pass
  5. Sicherheitsbegründung
  6. Bedienungsanleitung
  7. Technische Zeichnungen
  8. Technisches Datenblatt
  9. Prüfprotokolle, Prüfzeugnisse
  10. Kopie des Zertifikates des Qualitätsmanagementsystems
  11. Typenschild
  12. EAC Kennzeichnung
Die Produkte, die nach TR ZU 010/2011 deklariert/zertifiziert wurden, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden.